Mitglieder ab 18 bis 65 Jahren haben je 10 Arbeitspflichtstunden/ Jahr abzuleisten. Bleiben diese offen gegenüber unserem Verein, so ist eine finanzielle Ersatzleistung in der Höhe von 10,00 € pro Stunde zu erbringen. Hier ist die abschließende Möglichkeit abgeleistete Stunden nachzureichen!