Einschränkungen weitgehend zum 02.04.2022 aufgehoben.

3. Lockerungsstufe

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ab dem 02.04.2022
Geltende Einschränkungen wurden mit Übergangsfrist zum 02.04.2022 mit Auslauf des Infektionsschutzgesetztes zu Corona-Schutzmaßnahmen (zum 19.03.2022) bundesweit weitreichend aufgehoben. Damit ergeben sich folgende Lockerungen in unserer Spotstätte, sowie allgemein gültig. Keine Negativnachweise, Mund-Nasen-Schutz und Weiteres nicht mehr verpflichtend, natürlich ist weiterhin der freiwillige Selbstschutz jedem Einzelnen überlassen. Weiteres könnt Ihr diesem Link entnehmen.
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