Arbeitseinsatz-IV
erneuter Arbeitseinsatz ? zum Pflichtstundenabbau ? am Samstag, den ? 24-Oktober-2020 ab 10-13 Uhr ⏲.
Nochmal zur Erinnerung:
Dieses Jahr sind zehn ? Pflichtarbeitsstunden (zu je zehn ? €) abzuleisten. Sind diese bis Jahresende nicht erbracht, werden die Fehlstunden ⏲ abgerechnet und die Restsumme im Einzugsverfahren beglichen.